Metropoly

Skat En Deux

Skatfestival Kirchheim

SKatforum
Satzung

§1 Name und Sitz des Clubs

Der club „www.Skatfreunde.de” wird am 01.01.2003 gegründet.
Der Clubsitz ist in Berlin.

§2 Zweck des Clubs

Der Club hat den Zweck, das Skatspiel zu pflegen und zu fördern nach den Grundprinzipien der internationalen Skatordnung, insbesondere im Internet.
Der Club ist Mitglied bei der ISPA-Deutschland, Gruppe Ost. Jedes Mitglied kann über den Club Einzelmitglied der ISPA-Deutschland werden. Der Club übernimmt für Mitglieder, die neben der Clubmitgliedschaft über den CLub auch ISPA-Mitglied werden, die Hälfte des ISPA-Jahresbeitrags.
Auf Wunsch können sich Clubmitglieder zu Clubabteilungen zusammenschließen und an den Offline-Meisterschaften der ISPA oder sonstigen Offline-Turnieren teilnehmen. Die hier entstehenden Kosten sind von den Abteilungen selbst zu finanzieren.
Bei ausreichendem Interesse der Mitglieder sind Vereinstreffen geplant.

§3 Mitgliedschaft

Jeder Skatspieler/in kann sich zur Aufnahme als Mitglied melden. Die Mitgliedschaft ist weder übertragbar noch vererbbar, ihre Rechte können also keinem anderen übertragen werden.

§ 4 Pflichten der Mitglieder

Befolgen der Satzung.
Pünktliche Zahlung der Beiträge im voraus.
Die Interessen des Clubs nach außen hin würdig zu vertreten.

§ 5 Rechte der Mitglieder

Teilnahme an den Clubmeisterschaften und allen anderen Clubveranstaltungen.

§ 6 Ehrenmitglieder

Mitglieder, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können vom Vorstand zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind vom Clubbeitrag befreit.

§ 7 Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt: Durch Tod. Bei freiwilligem Austritt zum Ende eines Quartals. Bei Ausschluss durch den Vorstand. Wenn ein Mitglied mit den Beiträgen länger als 1 Monat im Verzug ist und keine Stundung gewährt wurde. Wenn ein Mitglied eine Handlung begeht, die den Club oder eines seiner Mitglieder schädigt. Wenn ein Mitglied grob gegen die Satzung verstößt. Wenn ein Mitglied sich eines unehrenhaften Verhaltens schuldig macht. Mit Tod, Austritt oder Ausschluss erlöschen alle Rechte und Pflichten des ehemaligen Mitglieds. Ausgeschlossene Mitglieder dürfen nicht wieder aufgenommen werden. Ausgetretene Mitglieder können Ihre Neuaufnahme beantragen.

§ 8 Beitrag

Der Beitrag beträgt 1,50 Euro/Monat und ist im voraus zu zahlen. Dieses Geld erhält der Vorstand in voller Höhe zur Abdeckung der Unkosten, wie Plattformgebühren, Provider-, Telefon-, Strom-, Materialkosten, Aufwandsentschädigung usw. . Eine Abrechnung und Offenlegung dieser Beträge erfolgt nicht. Jedes Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto zu jedem Zeitpunkt eine Deckung von mindestens 10,-- Euro aufweist, zur Abdeckung der Beiträge, Start- und Abreizgelder.

§ 9 Vereinsjahr

Ein Vereinsjahr läuft vom 01. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres.

§ 10 Vorstand

VORSTAND: Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden Thomas Steffen und seinem Stellvertreter Klaus Schmidt. Sie leiten den Club nach § 26 BGB. Jeder von Ihnen ist allein vertretungsberechtigt. Der Vorstand stellt die erforderliche Hard- und Software zur Verfügung. Diese bleibt in jedem Fall, auch bei Auflösung des Clubs in seinem Besitz Der Vorstand führt die Kassengeschäfte. Der Vorstand ist verantwortlich für einen geordneten Spielablauf. Der Vorstand hat die Mitglieder über die wichtigsten Ereignisse des Clublebens zu informieren. Dies geschieht in elektronischer Form über die Clubhomepages oder das Clubforum. ERWEITERTER VORSTAND: Ein erweiterter Vorstand ist für den Online-Skatclub nicht geplant, da keine Notwendigkeit besteht.

§ 12 Clubmeisterschaft

Es werden eine Jahresmeisterschaft und 2 Halbjahresmeisterschaften (Januar – Juni und Juli –Dezember) durchgeführt. Die Wertung erfolgt nach dem Durchschnitt aller gespielten Spiele. Zur Wertung für die Halbjahresmeisterschaft sind mindestens 15 Serien, für die Jahresmeisterschaft mindestens 30 Serien erforderlich.

§ 13 Spielabende

Die Spielabende sind : Montag 21:00 Uhr 1 Serie mit 36 Spielen Donnerstag 21:00 Uhr 1 Serie mit 36 Spielen
Das Startgeld beträgt 2,50 Euro, es wird zu 100 % in der jeweiligen Serie ausgeschüttet.

Das Abreizgeld beträgt:
1. bis 3. verlorene Spiel: 0,50 Euro/Spiel
4.+ 5.. verlorene Spiel: 1,00 Euro/Spiel
ab 6. verlorene Spiel: 2,00 Euro/Spiel

Diese Abreizgelder werden zu 100 % ausgeschüttet: 60 % für die Halbjahresmeisterschaft. 40 % für die Jahresmeisterschaft.

Neuregelung bezüglich der Abreizgelder ab 01. Juli 2009:

Zu Gunsten unserer ISPA-Mannschaften erfolgt die Verteilung der Abreizgelder ab 01. Juli 2009 wie folgt:
42 % der Abreizgelder werden über die Halbjahresmeisterschaft ausgeschüttet
28 % der Abreizgelder werden über die Jahresmeisterschaft ausgeschüttet
30 % der Abreizgelder landen auf einem Sonderkonto, von welchem unsere ISPA-Spieler Fahrtkostenzuschüsse zu den Ligaspieltagen erhalten.

In welcher Form die Verteilung stattfinden wird, wird noch festgelegt. Diese Gelder werden in jedem Fall ausschließlich für die Fahrtkosten verwendet und fair in Abhängigkeit der vorhandenen Geldmittel dann verteilt.


§14 Besonderheiten

Die Besonderheiten des Skatspiels im Internet sind unter "Regeln/Hilfe" geregelt.

§ 15 Salvatorische Klauseln

Alle Vorgänge im Club unterliegen deutschen Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten den Club betreffend ist der Sitz des Clubs.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein, so tritt an Stelle dieser Bestimmung die gesetzliche Bestimmung, die dem Sinne nach der unwirksamen entspricht.
Die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
Änderungen an dieser Satzung können nur durch den Vorstand erfolgen. Skatclub „www.Skatfreunde.de“

Der Vorstand